Verkehrsrecht

Straßenverkehrsrechtliche Sachverhalte betreffen nahezu jedermann, und zwar täglich. Ob als Fahrer oder Beifahrer, als Halter eines Kraftfahrzeuges, als Radfahrer oder auch nur als Fußgänger. Plötzlich kann es notwendig werden, dass man sich wegen eines Ereignisses, das man vielleicht gar nicht beeinflussen konnte, mit dem Verkehrsrecht befassen muss.

Unsere Beratung betrifft insbesondere folgende Bereiche:

Das Verkehrszivilrecht mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen.
Verteidigung gegen verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe wie z.B. Unfallflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung und Beleidigung oder einer Trunkenheitsfahrt.
Verkehrsordnungswidrigkeiten etwa Geschwindigkeits-, Abstand- oder Rotlichtverstöße.
Das Verkehrsverwaltungsrecht

Kommt es tatsächlich zu einem Verkehrsunfall, sind vielfältige Rechtsbeziehungen und Ansprüche gegen die übrigen Beteiligten sowie gegen Fremde oder eigene Versicherungen zu prüfen. Es geht in erster Linie um Sach- oder Personenschäden, nicht selten auch um Verdienstausfall oder um sonstige Vermögensschäden. Wenn das eigene Fahrzeug beschädigt oder z.B. entwendet worden ist, sind außerdem versicherungsrechtliche Ansprüche aus einem ggf. bestehenden Kaskovertrag zu prüfen. Fast immer sind die Rechtsbeziehungen der Beteiligten untereinander derart umfangreich und schwierig, dass es einem Geschädigten ohne fachkundige Hilfe kaum gelingen kann, die eigenen Ansprüche auch tatsächlich durchzusetzen. So tritt bei Verkehrsunfällen oft Streit zu der Frage auf, welcher Fahrer ihn verursacht oder vielleicht auch nur mitverschuldet hat, welche Haftungsquote also anzunehmen ist. Um insoweit später keine Überraschungen zu erleben, ist eine möglichst sorgfältige Sicherung von Spuren am Unfallort und eine Dokumentation der Schäden an den beteiligten Fahrzeug besonders wichtig, ebenso wie die Erfassung von Zeugen.

Steht der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Raum ist zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen und eine Verteidigungsstrategie festzulegen, bevor sich ein Betroffener gegenüber der Polizei oder der Bußgeldstelle äußert. Nicht selten zeigt sich dann, dass die Vorwürfe gar nicht aufrechtzuerhalten sind, oder jedenfalls in einem milderen Licht erscheinen, weil etwa bei Geschwindigkeits-, Zeit- oder Abstandsmessungen Fehler unterlaufen sind, oder weil sich herausstellt, dass der Betroffene gar nicht der Fahrer des Wagens gewesen ist, so dass in diesen Fällen eine Verfahrenseinstellung erreicht werden kann.

Im Verwaltungsverfahrensrecht geht es etwa um die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage, um die Entziehung oder Nichterteilung einer Fahrerlaubnis oder um eine MPU-Anordnung durch die Verwaltungsbehörde. Auch wenn man nicht gerade Berufskraftfahrer ist, hat der Ausgang derartiger Verfahren meistens erhebliche Konsequenzen für das tägliche Leben des Betroffenen.

Von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist schließlich auch das Kfz-Vertragsrecht, dass sich mit dem Erwerb von Gebrauch- oder Neuwagen befasst, und das wegen der Stärkung der Verbraucherrechte durch den Gesetzgeber Anfang 2002 immer noch besonders aktuell ist. Im engen Zusammenhang damit stehen auch Fragen aus dem Bereich des Leasingrechtes.

Gerade im Verkehrsrecht hat sich schon oft erwiesen, dass früher Rat besonders wichtig ist und zu wirtschaftlichen Vorteilen bei der Schadenregulierung führt. Gerne beraten wir Sie in sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Ihre Ansprechpartnerin:
Maren Krusemark, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht