Sozialrecht / Sozialversicherungsrecht

Kaum ein Rechtsgebiet war in den letzten Jahren vergleichbaren Veränderungen unterworfen, wie das Sozial- bzw. Sozialversicherungsrecht.

Insbesondere die Ansprüche
• auf eine Rente
• auf das Arbeitslosengeld
• aus der Krankenversicherung

wurden mehrfach, teilweise drastisch geändert.

Die Unsicherheit in diesen Bereichen ist groß, der Laie regelmäßig überfordert. Selbst Steuerberater und nicht einschlägig erfahrene Juristen können offene Fragen häufig nicht beantworten.

Beispiele hierfür sind
• Wie hoch wird meine Rente später einmal sein?
• Wann kann ich mit welcher Rentenhöhe in Rente gehen?
• Wie wirken sich eine Ehescheidung, eine längere Krankheit, eine längere Arbeitslosigkeit auf die Höhe der späteren Rente aus?
• Wie ist ein Rentner krankenversichert?
• Welche Einkünfte werden bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags herangezogen?
• Welche anderen Einkünfte wirken sich auf bestimmte Rentenarten, beispielsweise die Hinterbliebenenrente oder eine Erwerbsminderungsrente aus?

Von großer Bedeutung sind auch allgemeine und spezielle Fragen des Beitragsrechts:
• Wann und in welchem Umfang besteht Beitragspflicht zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung, hauptsächlich der Rentenversicherung oder Krankenversicherung?
• Welche Vor- und Nachteile hat die Versicherungspflicht oder die Versicherungsfreiheit?

In Bezug auf diese Fragen ist bereits bei der Formulierung von Gesellschaftsverträgen und Arbeitsverträgen, insbesondere von Geschäftsführerverträgen auf die richtige Formulierung zu achten. Im Rahmen von Betriebsprüfungen durch die zuständigen Einzugsstellen müssen nämlich spätestens eindeutige Verträge vorgelegt werden können um hohe Strafzahlungen zu verhindern.

Das Sozial- und Sozialversicherungsrecht bildet einen der Schwerpunkte der Tätigkeit der Kanzlei bjw Rechtsanwälte. Der Begriff „Sozialrecht“ umfasst insbesondere das Rentenrecht, die Arbeitslosen- und die Krankenversicherung. Darüber hinaus aber auch die gesetzliche Unfallversicherung und andere Bereiche der sozialen Sicherung.

Ihr Ansprechpartner:
Günther Böckmann, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht