Privates Versicherungsrecht
Der Mensch ist heute gegen viele Lebensrisiken versichert.
Ob er tatsächlich auch abgesichert ist, zeigt sich erst bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Es liegt nahe, dass Versicherungen sich unter Angabe der verschiedensten Gründe weigern, vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Häufig wird hier vorgebracht:
• es bestehe noch kein Versicherungsschutz
• es bestehe kein Versicherungsschutz mehr
• der Versicherungsschutz sei wegen aufgelaufener Prämienrückstände entfallen
• es bestehe wegen einer Verletzung von Anzeige- und Mitwirkungspflichten kein Versicherungsschutz
Oft hat der Versicherte beispielsweise – gutgläubig – bei Abschluss der Versicherung von ihm selbst für unwichtig erachtete Angaben verschwiegen und die Versicherung ficht den Vertrag wegen "Irrtums" oder gar "arglistiger Täuschung" rückwirkend an mit der Folge, dass der Versicherte trotz eingetretenem Versicherungsfall keine Leistungen der Versicherung erhalten soll.
Häufig kommt es hier vor, dass der Versicherungsnehmer sich auf Äußerungen seines Versicherungsagenten oder Vermögensberaters verlassen hat. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Versicherungsagent oder Vermögensberater in aller Regel nicht befugt ist, für die Versicherung verbindliche Erklärungen abzugeben.
Möglichst vor Abschluss einer wichtigen Versicherung, spätestens aber bei Eintritt eines Versicherungs- oder Schadensfalles sollte ein Versicherter deshalb bereits einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Dies gilt insbesondere für das Ausfüllen von Fragebögen der Versicherung.
Es stehen oft hohe Beträge auf dem Spiel. In vielen Fällen ist es deshalb empfehlenswert, die Angebote verschiedener Versicherungen zu vergleichen. Hier wird die Bedeutung von Unterschieden in der Formulierung für den Laien oftmals nicht erkennbar. Auch hier ist der Fachmann gefragt.
Von besonderer Bedeutung sind:
• Lebensversicherungen
• Berufsunfähigkeitsversicherungen
• Unfallversicherungen
• Krankenversicherungen
• Rentenversicherungen
Ihr Ansprechpartner:
Günther Böckmann, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht