...dass nach Ansicht zahlreicher Fachleute etwa jeder dritte Rentenbescheid unrichtig ist?
Soweit Rentenberechnungen nach dem Fremdrentengesetz betroffen sind (Vertriebene, Spätaussiedler usw.), erhöht sich dieser Erfahrungswert auf etwa 2/3 aller Rentenbescheide, die unrichtig sind. Es ist deshalb unbedingt empfehlenswert, jeden Rentenbescheid auf seine rechtliche und rechnerische Richtigkeit überprüfen zu lassen. Die Kosten hierfür stehen in keinem Verhältnis zum Schaden einer während des gesamten lebenslangen Bezugs falsch berechneten Rente einschließlich einer evtl. Hinterbliebenenrente.
Berechnet werden können auch:
- die Rentenminderung aus der vorzeitigen Auflösung von Arbeitsverhältnissen
- Ausgleichsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Zuge einer Ehescheidung (Versorgungsausgleich)
- die Höhe rentenunschädlicher eigener Einkünfte bei Bezug einer Hinterbliebenenversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Versorgungslücken bei der Planung der individuellen zukünftigen Altersvorsorge
Rechtsanwalt Günther Böckmann führt Bescheidsprüfungen, Vorausberechnungen und fiktive Berechnungen (was wäre wenn) seit mehr als 20 Jahren durch und steht zu weitergehenden Fragen gerne zu Ihrer Verfügung.