
Betriebsverfassungsrecht · Sanierungsrecht · Rechtsanwälte Mannheim · Baurecht · Erbrecht · Gesellschaftsrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei bjw Rechtsanwälte bietet Ihnen im Rhein-Neckar-Raum (Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und Umgebung) eine umfassende Beratung auf allen wichtigen Rechtsgebieten.
Mit unserem Kanzleistandort in Mannheim sind wir unmittelbar erreichbar für alle Rechtssuchenden aus Ludwigshafen, Heidelberg, Frankenthal, Speyer, Neustadt, Weinheim, Viernheim, Worms, Ladenburg, Leutershausen, Großsachsen und Heppenheim sowie des gesamten Rhein-Neckar-Dreiecks in der Kurpfalz.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht bietet Ihnen an unserem Kanzleistandort in Mannheim durch ihren Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter John eine umfassende Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, im Betriebsverfassungs-recht und im Kündigungsschutzrecht. Wir vertreten Sie in allen Arbeitsgerichtsprozes-sen, bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen oder bei der Vorbereitung arbeitsrecht-licher Gestaltungen wie die Bildung von Betriebsräten, Kündigungen oder Abmahnun-gen. Von unserer Kanzlei erhalten Sie auch kompetente Beratung zum Thema Mobbing oder Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Bei uns erhalten Sie auch Rechts-beratung zur Frage der Befristung von Arbeitsverhältnissen oder zu änderungskündi-gungen, ebenso erhalten Sie rechtliche Beratung zu Betriebsvereinbarungen und be-trieblichen Bündnissen. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten, Aufhebungsver-träge zu schließen, über die Vorschriften des Tarifvertragsrechts, Anhörungsrechte des Betriebsrats und Kündigungsschutzklagen, ebenso über die Frage des Arbeitslohns, der Arbeitsplatzsicherheit, von Sozialplänen betrieblicher Altersversorgung, Betriebsände-rungen und Betriebsübergang. Besondere Kompetenz haben die Rechtsanwälte von bjw im Bereich des Insolvenzarbeitsrechts, sei es bei einem Sozialplan oder Interessenaus-gleich oder im Bereich der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften, bei Be-triebsübernahmen und Betriebsübergang innerhalb und außerhalb einer Insolvenz. An-sprechpartner ist in erster Linie Rechtsanwalt Peter John, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Bankrecht
Auch im Bankrecht stehen Ihnen Spezialisten zur Verfügung, die Ihnen sowohl bei der Anbahnung oder der Umstrukturierung von Kreditverträgen und Darlehensverträgen, als auch bei der Frage der Stellung von Kreditsicherheiten, der Abfassung und Bewer-tung von Sicherungszweckerklärungen, Bürgschaftserklärungen oder Grundschuldbe-stellungen. Wir beraten Sie bei Kreditkündigungen, bei der Abwicklung von Krediten, wir unterstützen Sie bei Bankgesprächen und Bankverhandlungen, bei Umschuldungen und der Neuordnung von Kreditverhältnissen.
Besonders problematisch ist die Haftung des Bürgen aus Bürgschaftserklärungen, vor allem, wenn in der Bürgschaftsurkunde die Haftung für alle gegenwärtigen und zukünf-tigen Verbindlichkeiten des Hauptschuldners beim Bürgschaftsnehmer erklärt wurde. Auch im Bürgschaftsrecht einschließlich aller Fragen der Bürgschaftshaftung verfügen unsere Rechtsanwälte über langjährige Erfahrung.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie an unseren Kanzleistandorten in Mannheim / Bergstraße aber auch bei der Geltendmachung von Darlehensforderungen oder der Verwertung Kreditsicherheiten sowohl vorinsolvenzlich als auch in der Insol-venz des Kreditnehmers. Dies gilt sowohl für Baufinanzierungen, Immobilienfinanzie-rungen und sonstige Realkredite als auch für Betriebsmitteldarlehen, Ratenkredite, Dis-positionskredite, Kreditrahmen und AnnuitätenDarlehen. bjw Rechtsanwälte beraten Sie im Falle der Kreditkündigung oder der Kündigung der gesamten Geschäftsverbin-dung.
Unsere Beratungskompetenz erstreckt sich aber auch auf die Bereiche Anlageberatung und Anlagerecht, insbesondere auf die Geltendmachung der Verletzung von Beratungs-pflichten oder sonstigen Aufklärungspflichten. Auch in den Bereichen Effektengeschäf-te, Börsentermingeschäfte, Investmentgeschäfte, Immobilienanlagen und Immobilien-fonds beraten wir Sie umfassend und fachlich kompetent. Das gilt auch für Gesell-schaftsbeteiligungen, die von Banken, institutionellen Anbietern, Finanzdienstleis-tungsunternehmen und von unseriösen Vermittlerfirmen auf dem Grauen Kapitalmarkt vermittelt werden. Wir beraten Sie im Wertpapierrecht, im Scheckrecht und im Wech-selrecht, im Recht der Grundpfandrechte (Hypotheken und Grundschulden) sowie im allgemeinen Grundstücksrecht einschließlich des Erbbaurechts.
Gesellschaftsrecht
Die Rechtsanwälte von bjw in Mannheim beraten Sie ferner in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, insbesondere bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einer Aktiengesellschaft (AG), einer Private Limited Company (Ltd.) oder sonstigen Kapitalgesellschaft oder einer Personen-gesellschaft, einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesell-schaft (KG), eines Vereins (eV) oder einer Genossenschaft (eG), einschließlich der Anmeldung zum Handelsregister. Wir fassen für Sie den auf Ihre individuellen Bedürf-nisse zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag (Satzung) ab. Wir beraten Sie aber auch bei auftretenden Gesellschafterstreitigkeiten, bei der Abfassung von Satzungsänderungen, bei einem beabsichtigten Ausschluss von Gesellschaftern oder der Bestellung und Ab-berufung von Geschäftsführern. Wir bereiten für Sie die Durchführung von Gesell-schafterversammlungen und die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen vor. Wir helfen Ihnen bei der Abtretung und übertragung von Mitgliedschaftsrechten/ Geschäftsantei-len, ebenso bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen, bei der Umwandlung von Verbindlichkeiten in Beteiligungen (debt-equity-swaps) oder der Aufnahme neuer Gesellschafter. Wir beraten Sie in Fragen der Finanzierung von Unternehmen. Wir helfen Ihnen aber auch bei der Auseinandersetzung zwischen Ge-sellschaftern und der Abfindung ausgeschlossener Gesellschafter. Wir führen aber auch gesellschaftsrechtliche Liquidationsverfahren, also die vollständige Abwicklung von Gesellschaften für Sie durch, die Anfechtung rechtswidrig gefasster Gesellschafterbe-schlüsse (Beschlussanfechtungsklagen) oder die Erhebung von Klagen zur Feststellung der Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen (Nichtigkeitsfeststellungsklagen). Wir begleiten Sie bei allen Formen gesellschaftsrechtlicher Umwandlungen nach dem Um-wandlungsgesetz (UmwG), sei es bei Verschmelzungen, Ausgliederungen, gesell-schaftsrechtlichen Aufspaltungen oder Abspaltungen oder Formwechseln. Wir beglei-ten Sie aber auch bei Verhandlungen über einen Unternehmenskauf und der Abfassung von Unternehmenskaufverträgen (asset-deal und share-deal). Wir beraten Sie in allen Fragen der Gesellschafterhaftung und Geschäftsführerhaftung, der Organhaftung und der persönlichen Haftung sowie der gesellschaftsrechtlichen Nachhaftung. bjw Rechts-anwälte helfen Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen auch gegen ehemalige Gesellschaftsorgane oder Mitgesellschafter.
Sanierungsrecht und Insolvenzrecht
Die Kanzlei bjw Rechtsanwälte verfügt ferner über eine besondere Expertise auf dem Gebiet der Unternehmenssanierung und des Insolvenzrechts. Wir beraten wir Sie sowohl in allen Phasen einer Unternehmenskrise, insbesondere bei Verhandlungen mit Lieferanten einschließlich Kreditversicherungen und Banken in Sanierungsverfahren zur Herbeiführung eines außergerichtlichen Sanierungsvergleichs, von Restrukturierungsabkommen oder Stun-dungsvereinbarungen und Stillhalteabkommen. Wir beraten Sie über alle Arten von Sanierungsmöglichkeiten zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens, bei der Durch-führung einer Insolvenzprüfung, der Prüfung der Zahlungsfähigkeit, einer überschul-dungsprüfung und der Aufstellung einer überschuldungsbilanz.
Wir beraten Sie aber auch bei der Planung von Sanierungen durch Insolvenzplan inner-halb eines Insolvenzverfahrens oder bei übertragenden Sanierungen, bei der Gründung von Auffanggesellschaften und Fortführungsgesellschaften und der Begleitung der da-mit verbundenen Unternehmensübertragung.
Wir helfen Ihnen bei der rechtzeitigen und vollständigen Stellung eines Insolvenzan-trags (Insolvenzantragstellung), bei der Erstellung von Insolvenzplänen und sonstigen Sanierungsplänen und begleiten Sie proaktiv durch ein Insolvenzverfahren einschließ-lich des Insolvenzeröffnungsverfahrens, in dem rechtzeitig Einvernehmen mit dem vor-läufigen Insolvenzverwalter herzustellen ist.
Wir helfen Ihnen aber auch bei der Durchsetzung von Gläubigerrechten in der Insol-venz oder auch in der Krise des Schuldners. Bei uns erhalten Sie eine umfassende Gläubigerberatung einschließlich der umfassenden Vertretung in Gläubigerversamm-lungen, bei Restrukturierungsverhandlungen und in Bankensitzungen. Wir erledigen für Sie die Forderungsanmeldung und die Geltendmachung von Sicherungsrechten in der Insolvenz Ihres Schuldners, seien es Aussonderungsrechte, Absonderungsrechte oder Aufrechnungslagen. Wir machen für Sie auch Masseansprüche oder Haftungsansprüche gegen Insolvenzverwalter geltend, aber auch Haftungsansprüche gegen ehemalige Ge-sellschaftsorgane.
bjw Rechtsanwälte beraten Sie bei Restrukturierung und Bereinigung Ihrer Verbind-lichkeiten, sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Schuldenbereini-gungsverfahren. Ansprechpartner ist Dr. Roland Wiester, der Fachanwalt für Insol-venzrecht ist und selbst als Insolvenzverwalter bestellt wird.
Vertragsrecht und Handelsrecht
bjw Rechtsanwälte übernehmen für Ihr Unternehmen die Funktion einer externen Rechtsabteilung. Es kommt dabei darauf an, Verträge von wirtschaftlicher Bedeutung vor Unterzeichnung prüfen zu lassen, um vertragliche Risiken zu erkennen und zu mi-nimieren. Wir prüfen und fertigen für Sie alle Vertragsentwürfe von wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), von Han-delsvertreterverträgen, Vertriebsverträgen. Von erheblicher Bedeutung sind insbeson-dere Dauerschuldverhältnisse jeder Art, wie z.B. Mietverträge, Kreditverträge, Lea-singverträge, Lizenzverträge oder Dienstverträge. Hier gilt: Keine Unterschrift ohne vorherige anwaltliche Prüfung. Das gleiche gilt aber auch für Rahmenverträge aller Art, für Lieferverträge und Kooperationsverträge.
Erbrecht und Recht der Vermögensnachfolge
Das Erbrecht und das Recht der Vermögensnachfolge ist in der heutigen Zeit von be-sonderer Bedeutung, da seit der Nachkriegszeit erhebliche Vermögenswerte angesam-melt worden sind und sich die Frage stellt, welches Schicksal dieser Vermögenswerte spätestens beim Tod des Vermögensträgers nehmen sollen. Die gesetzliche Erbfolge führte oftmals zu unerwünschten Ergebnissen und zu Streitigkeiten unter den Erben, die nicht selten zu familiären Zerwürfnissen führen. Streit unter den Erben entsteht fast in jeder Erbengemeinschaft. Es ist bereit oft unbekannt, dass nach dem deutschen Erbrecht einzelne Vermögensgegenstände nicht vererbt werden können, sondern nur Bruchteile des gesamten Nachlasses. Einzelne Vermögensgegenstände können grundsätzlich nur durch ein Vermächtnis bestimmten Personen zugewiesen werden.
Bjw Rechtsanwälten beraten Sie daher bei der Abfassung einer letztwilligen Verfügung (Testament) oder eines Erbvertrages. Wir beraten Sie in allen Fragen der Testaments-vollstreckung, der Erbeinsetzung, aber auch in allen Fragen der Enterbung und des Pflichtteilsrechts. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung und Gestaltung von testamen-tarischen Verfügungen, beispielsweise der Anordnung von Vermächtnissen, der Vor-erbschaft und Nacherbschaft, der Testamentsvollstreckung, von Teilungsanordnungen, bei der Abfassung eines Erbvertrages oder bei der optimalen Gestaltung eines Berliner Testaments. Wir helfen Ihnen bei der Erbauseinandersetzung und beraten Sie in allen Fragen der Erbenhaftung, der Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft.
Wir helfen Ihnen aber auch bei der Gestaltung von Schenkungen zu Lebenszeiten oder auf den Todesfall oder der übertragung von Vermögenswerten auf eine Stiftung. Wir beraten Sie bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses oder eines Inventars, aber auch bei der Durchführung des Aufgebotsverfahrens. Nicht zuletzt beraten wir sie in allen Fragen der Nachlassinsolvenz, des Pflichtteilsrechts und des Erbverzichts.
Besondere Probleme entstehen, wenn sich im Vermögen des Erblassers ein Unterneh-men befindet. In diesen Fällen ist rechtzeitig eine geordnete Unternehmensnachfolge sicherzustellen. Nicht zuletzt spielen steuerliche Gesichtspunkte im Erbrecht und im Recht der Unternehmensnachfolge eine Rolle. Auch in diesem Bereich erhalten Sie von uns eine kompetente Beratung.
Betriebsverfassungsrecht · Sanierungsrecht · Rechtsanwälte Mannheim · Baurecht · Erbrecht · Gesellschaftsrecht
bjw Rechtsanwälte möchte Ihnen nachfolgend nochmals einen zusammenfassenden überblick über die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei geben.
In unseren Kanzleien in Mannheim erhalten Sie eine umfassende und kompetente Beratung auf folgenden Rechtsgebieten: Betriebsverfassungsrecht, Insolvenzrecht, Markenrecht, Medienrecht, Mietrecht, Musikrecht, Sozialrecht und Urheberrecht. Wir sind für Sie da in den Bereichen Beratung Insolvenzantrag, Insolvenzbegleitung, Insolvenzberatung, Versicherungsrecht, Gläubigerberatung, Schuldnerberatung, Nachlassinsolvenz, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung, Konkurs-Beratung, Sanierungsberatung, Personalabbau und Unternehmensnachfolge-Rechtsberatung. So erstellen wir für Sie einen Insolvenzplan, Restrukturierungsplan oder Sanierungsplan für eine übertragende Sanierung oder setzen einen Künstlervertrag oder einen Gesellschaftsvertrag auf. Wir klären Sie selbstverständlich auch über die Möglichkeiten einer übernahmegesellschaft oder einer Auffanggesellschaft auf.
Wir sind Fachleute auf dem Gebiet der Insolvenzberatung (Insolvenzantrag-Beratung, Insolvenzbegleitung), Konkurs-Beratung, Sanierungsberatung und Unternehmensnachfolge-Rechtsberatung. Wir beraten Sie gern bezüglich der Rechtsgebiete Markenrecht, Medienrecht, Mietrecht, Musikrecht, Sozialrecht, Erbrecht, Betriebsverfassungsrecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Urheberrecht. Wir sind auch für Sie da, wenn es um einen Insolvenzplan, ein Insolvenzverfahren, einen Restrukturierungsplan, ein Restrukturierungskonzept einen Sanierungsplan oder Sanierungskonzept, einen Künstlervertrag, eine übernahmegesellschaft bzw. um die übertragende Sanierung, die Krisenberatung oder um einen außergerichtlichen Vergleich geht.
Unser Motto lautet: Rechtsberatung zahlt sich aus. Unser Konzept ist das einer externen Rechtsabteilung.
Mehr über unsere Kanzlei finden Sie auf unserer Internetseite. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zur Absicherung von Insolvenzrisiken, Rentenbescheiden, Möglichkeiten zur Rettung von Unternehmen in der Krise durch den Einsatz von Sanierungsinstrumenten, die Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Problemen bei befristeten Arbeitsverhältnissen, Haftungsgefahren für den GmbH-Geschäftsführer, der Insolvenzantragspflicht, der Restrukturierung von Altverbindlichkeiten durch Insolvenzplan und den Gefahren bei Verwendung einer Limited Company.
Sie suchen einen Anwalt, der sie umfassend in Mietrecht, Musikrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Architektenrecht, Baurecht, Betriebsverfassungsrecht, Urheberrecht, Insolvenzrecht, Markenrecht, Medienrecht berät? Oder der Ihnen zum Thema Insolvenzplan, Restrukturierungsplan oder Sanierungsplan weiterhilft? Dann kommen Sie zu uns. Unsere Anwälte führen gern eine Insolvenzantrag-Beratung, eine Insolvenzbegleitung, eine Insolvenzberatung, eine Konkurs-Beratung, eine Sanierungsberatung oder eine Unternehmensnachfolge-Rechtsberatung durch.
Im Folgenden sollen anhand einer Begriffsaufzählung unsere Einzelkompetenzen näher beschrieben werden. Um möglichst alle relevanten Begriffe zu erfassen ist es leider unvermeidbar, dass es zu Doppelnennungen kommt. Das resultiert unter anderem daraus, dass unterschiedliche Schreibungen einzelner Begriffe üblich sind. Zu nennen sind Termini wie AGB, allgemeine Geschäftsbedingungen, Arbeitslosigkeit, Insolvenzrecht, Kreditsicherungsrecht, Kreditsicherheiten, Bürgschaften, Betriebsverfassungsrecht, Sozialrecht, Insolvenzplan, Musikrecht, Künstlervertrag, Sanierungsberatung, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Sanierungsplan, Sanierung, Restrukturierung, Insolvenzberatung, Insolvenzbegleitung, übertragende Sanierung, Insolvenzantrag (Beratung), Konkurs, Insolvenzverfahren, Unternehmensinsolvenz, Restrukturierungsplan, Mietrecht, Versicherungsrecht, Krankenversicherung, Unternehmensnachfolge-Rechtsberatung, übernahmegesellschaft, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Haftungsrecht, Handelsvertreterrecht, Medienrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Rentenberatung, Sozialversicherungsrecht, Fremdrentengesetz, Haftungsrecht, Kreditsicherungsrecht, Erbrecht, Bankrecht, GmbH-Recht, Limited Company, Altersteilzeit, Altersrente, Altersvorsorge, Anrechnungszeit, Architektenrecht, Baumängel, Beitragserstattung, Beitragsnachentrichtung, Betriebsrat, Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsrente, Lizenzrecht, Rechtsanwalt Mannheim, Rentenrecht, Markenanmeldung, Bjw, Markenschutz, Handelsvertreterrecht, Werkvertragsrecht, Rechtsanwälte Mannheim, Verlagsrecht, Bandübernahmevertrag und Architektenrecht.
In einer vollständigen Beschreibung dürfen auch Begriffe wie Kreditsicherungsrecht, Anwalt, Firmensanierung, Sanierungsrecht, Abmahnung, AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), Altersrente, Altersteilzeit, Altersvorsorge, außergerichtlicher Vergleich, Baumängel, Beitragserstattung, Beitragsnachentrichtung, Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsminderung, Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Firmensanierungsberatung, Fortführungsgesellschaft, freiwillige Beiträge, Fremdrentenrecht, GmbH-Geschäftsführer, Liquidator, Geschäftsführerhaftung, Geschmacksmuster, Gläubigerberatung, Halbwaisenrente, Hinterbliebenenrente, Hinzuverdienst, Künstlervertrag, Liquidation, Insolvenzordnung, Insolvenzverwalter, Rumänische bzw. polnische Versicherungszeiten, Rechtsberatung und Rentenanspruch nicht fehlen.
Auch Begriffe wie Rentenantrag, Rentenanwartschaft, Rentenberechnung Berater, Rentenhöhe, Rentensplitting, Rentensplittingberatung, Rentenvoraussetzungen, Restrukturierungsberatung, Sanierungs-recht, Schuldenbereinigung, steuerliche Haftung, Unternehmenskauf Insolvenz, Unternehmensnachfolgeberatung, Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung, Eigenbedarf, Gewerbemiete, Verlagsvertrag, Gesellschaftsgründung, Umwandlung, Vermögensnachfolge, Versicherungspflicht, versicherungspflichtige Beschäftigung, Versorgungsausgleich, Versorgungsausgleichsberechnung, Vertriebsvertrag, Vermögensnachfolge, Verwertungsgesellschaft, Verwertungsgesellschaften, Auffanggesellschaften, Fortführungsgesellschaften, Transfergesellschaften, Gesellschaftsgründung, Vollwaisenrente, Berechnung, Waisenrente, Wiester, Witwenrente, Witwenrentenberatung und Witwerrente sind eng mit unserer Tätigkeit verbunden.
Zusammenfassend unsere Dienstleistungen noch einmal im überblick. Wir bieten Ihnen Insolvenzberatung (hierunter fällt auch die Beratung zu übernahmegesellschaft sowie übertragende Sanierung), Konkurs-Beratung, Insolvenzantrag-Beratung, Insolvenzbegleitung, Sanierungsberatung und Unternehmensnachfolge-Rechtsberatung. Wir sind Experten auf folgenden Rechtsgebieten: Sozialrecht, Urheberrecht, Betriebsverfassungsrecht, Insolvenzrecht, Markenrecht, Medienrecht, Mietrecht und Musikrecht. Bei Fragen zum Thema Insolvenzplan, Restrukturierungsplan, Sanierungsberatung, Krisenberatung, GmbH in der Unternehmenskrise, Nachlassinsolvenz, Nachlassverwaltung, Sanierungsplan oder Künstlervertrag stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Kommen Sie einfach auf uns zu.
Ihre bjw Rechtsanwälte
Peter John
Dr. Roland Wiester
Tobias Gieding